Bei den Amtsgerichten werden Abteilungen für Familiensachen (Familiengerichte) gebildet. In die Zuständigkeit der Familiengerichte fallen alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des Familienrechts, wie zum Beispiel: Scheidungs- und Unterhaltsangelegenheiten, Kindschaftssachen ( Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten, Feststellung der Vaterschaft, Feststellung der Nichtehelichkeit, Vormundschaft, Pflegschaft, Adoption), des Versorgungsausgleiches, der Zuweisung der Ehewohnung, der Teilung des Hausrates, der Erlass entsprechender einstweiliger Anordnungen und Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz, soweit hierfür nicht die Zivilprozessabteilungen zuständig sind.
Allgemeine Informationen zum Familiengericht finden Sie auf den Seiten der Justiz externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab