Wenn Sie im Bezirk des Amtsgerichts Düren wohnen, können Sie hier den Austritt aus einer Kirche (Konfession) erklären. Diese Erklärung kann nur von Ihnen persönlich abgegeben werden, nicht aber durch einen Vertreter. Für Minderjährige unter 14 Jahren müssen dessen gesetzliche Vertreter den Austritt erklären. Minderjährige zwischen 12 und 14 Jahren müssen der Austrittserklärung persönlich zustimmen. Bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis mit, und geben Sie, wenn es Ihnen bekannt ist, an, wann und in welcher Pfarrei Sie getauft worden sind. Ausländer mit dem Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts Düren müssen neben ihrem Pass eine aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes vorlegen.

 

Für den Kirchenaustritt wird eine Gebühr von 30,00 € fällig. Diese ist sofort bar in der Zahlstelle des Amtsgerichts Düren zu entrichten.