Das Gebäude vor der Zerstörung im Jahre 1944 Das Gebäude vor der Zerstörung im Jahre 1944.
Quelle: Dürener Zeitung
Grundstück Amtsgericht Düren Grundstück Amtsgericht Düren

Zeitgleich mit der Aufhebung der Friedensgerichte Düren und Nideggen wird 1879 das Amtsgericht Düren gegründet.

Gründungstag des Amtsgerichts Düren ist der 01. Oktober 1879. An diesem Tag traten die königlich- preußischen Verordnungen über die Errichtung von Amtsgerichten (Verordnung vom 24.07.1878) und die Bildung der Gerichtsbezirke (Verordnung vom 05.07.1879) in Kraft. Gleichzeitig wurden durch die Verordnungen die während der Zeit der französischen Besetzung der Rheinlande (1794 bis 1814) entstandenen und nach deren Übergang an Preußen beibehaltenen Friedensgerichte - im Kreis Düren waren dies die Friedensgerichte Düren und Nideggen - aufgehoben.
An ihre Stelle trat das Amtsgericht mit gegenüber den ausschließlich für Bagatellsachen zuständigen Friedensgerichten erheblich erweiterten Zuständigkeiten in der Zivil- und Strafrechtspflege. Zu dem Amtsgericht gehörte unter anderem auch ein für schwerwiegendere Strafsachen zuständiges Schöffengericht als gemeinsames Schöffengericht für die Bezirke der Amtsgerichte Jülich, Gemünd und Blankenheim. Der eigentliche Bezirk des Amtsgerichts Düren umfaßte das Gebiet des damaligen Kreises Düren. Das Amtsgericht nahm am 06.10.1879 seine Tätigkeit auf. Sein Personal bestand damals aus vier Richtern, zwei Referendaren, drei Rechtsanwälten, vier Gerichtsschreibern, drei Hilfsschreibern, vier Gerichtsvollziehern und einem Gerichtsdiener. Es tagte zunächst, wie zuvor das Friedensgericht, im alten Dürener Rathaus am Markt.Zu dem ersten Sitzungstag des Gerichts wird in der Tagespresse (Dürener Anzeiger vom 11.10.1879) folgendes vermeldet:
"Am 06. Oktober fand die 1. Sitzung des hiesigen Amtsgerichts statt, in welcher jedoch noch das alte Verfahren beobachtet wurde, da noch mehrfache von dem vorigen Monate auf heute vertagte Sachen zu erledigen waren. Richter und Rechtsanwälte erschienen in der neuen kleidsamen Robe, die allgemein Anklang findet, da sie der Amtstracht der evangelischen Geistlichen weniger ähnlich sieht und überhaupt bequem zu sein scheint. Leider ist die Angelegenheit mit dem neuen Gerichtsgebäude noch nicht geordnet, denn bis jetzt ist die Genehmigung des Kaufabschlusses noch nicht von Berlin hier eingetroffen."
Dies muß jedoch schon kurz danach der Fall gewesen sein, denn am 22.10.1879 zog das Gericht in das Gebäude des früheren Jesuitenkollegiums in der Jesuitengasse Nr. 9 (später Nr. 11) mit dem gegenüber in der Jesuitengasse Nr. 16 gelegenen Gerichtsgefängnis. Das in den Jahren 1670 bis 1673 vom Jesuitenorden errichtete Gebäude wurde nach Aufhebung der Orden und Klostergemeinschaften im Jahre 1802 durch die französische Verwaltung eingezogen und 1812 in private Hände verkauft. Nach vorübergehender Benutzung als Blindenanstalt wurde es am 02.09.1879 vom Justizfiskus erworben.
Schon bald reichten jedoch die Räumlichkeiten in der Jesuitengasse nicht mehr aus, denn infolge des weiteren Aufblühens der Industrie des Dürener Landes stieg die Einwohnerzahl im Gerichtsbezirk ständig an. Hatte der Bezirk im Jahre 1885 noch 75.965 Einwohner, so waren es im Jahre 1925 bereits 116.119. Dieser Anstieg hatte wiederum ein Anwachsen der Zahl der gerichtlichen Verfahren verbunden mit einem höheren Personal- und Raumbedarf zur Folge. So wurden bereits am 23.05.1914 einige Abteilungen des Gerichts in das freigewordene frühere Schulgebäude der Katholischen höheren Töchterschule in der Schützenstraße 16 verlegt. Der Raumbedarf wuchs in den folgenden Jahren jedoch ständig weiter, so dass Ende der 20er Jahre mit der Planung eines Neubaus des Amtsgerichts begonnen wurde. Im Tauschwege erhielt der Justizfiskus für die Justizgebäude in der Jesuitengasse ein städtisches Grundstück an der Goethestraße/Hoeschplatz/Lessingstraße.

Das auf diesem Grundstück befindliche städtische Wöchnerinnen- und Säuglingsheim wurde im Hinblick auf den geplanten Gerichtsneubau im September 1937 abgerissen.