Der Bezirk und die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Düren
Das Amtsgericht Düren ist örtlich zuständig für das Gebiet der kreisfreien Stadt Düren und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Heimbach, Hürtgenwald, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Nideggen, Nörvenich und Vettweiß.
Zusätzlich ist das Amtsgericht Düren zuständig für die Handelsregistersachen aus den Gerichtsbezirken Schleiden (Ortschaften Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim und Schleiden) und Jülich (Ortschaften Aldenhoven, Inden, Jülich, Linnich, Niederzier und Titz) sowie für die Schöffen- und Haftsachen des Gerichtsbezirks Jülich.
Das Amtsgericht Düren gehört zum Bezirk des des Landgerichts Aachen und des Oberlandesgerichts Köln