Der Geschäftsverteilungsplan wird vom Präsidium des Amtsgerichts beschlossen. Während des laufenden Geschäftsjahres kann es zu notwendigen Veränderungen kommen. Maßgeblich ist der in der Verwaltungsabteilung des Amtsgerichts Düren ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.Der Geschäftsverteilungsplan liegt im PDF-Format vor. Zum Betrachten und Ausdrucken muss ein PDF-Betrachter auf Ihrem System installiert sein.