Schiedspersonen für Langerwehe
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Höflie-Ehrenberg, Margareta | Franz-Engels-Straße 5 52379 Langerwehe Tel.-Nr.: 02423 901351 Mobil: 0172 2501707 | Langerwehe |
| 1.Vertretung: Gettner, Klaas | Bürgermeister-Schoeller-Straße 25 52379 Langerwehe |
Gemeinde Langerwehe
Schönthaler Straße 4, 52379 Langerwehe
Tel.-Nr.: 02423 409-0 , Telefax: 02423 1040
E-Mail: gemeinde@langerwehe.de
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Weitere Informationen
Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung
