Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Beratungshilfe kann gewährt werden in Angelegenheiten des Zivilrechtes einschließlich der Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind, des Verwaltungsrechts, des Verfassungsrechts, des Sozialrechts und des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.

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