In den jeweiligen Abteilungen werden Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen verhandelt. Weiterhin besteht eine Zuständigkeit für die Erteilung von Besuchserlaubnissen zum Besuch von inhaftierten Untersuchungshäftlingen, soweit diese nicht auf die Staatsanwaltschaft übertragen worden ist.

Allgemeine Informationen zur Strafgerichtsbarkeit und zum Ablauf eines Strafverfahrens finden Sie auf den Seiten der Justiz externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab