Das Vereinsregister ist ein öffentliches Register, in dem jeder die Möglichkeit hat sich über rechtliche Verhältnisse eingetragener Vereine zu informieren. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt der Verein Rechtsfähigkeit. Er erhält damit die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein und nimmt als solcher selbständig unter seinem Namen am Rechtsleben teil. Das Gericht prüft vor Eintragung des Vereins unter anderem, ob die Satzung den Vorschriften des BGB entspricht und der Name zulässig ist. Das Vereinsregister genießt - wie auch das Handelsregister - öffentlichen Glauben.

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