Der Zivilprozess ist ein Gerichtsverfahren, das dazu dient, privatrechtliche Ansprüche festzustellen und durchzusetzen. In die Zuständigkeit der Zivilprozessabteilungen fallen alle Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000,00 EURO und alle Streitigkeiten, für die unabhängig vom Streitwert eine ausschließliche Zuständigkeit besteht, wie etwa bei Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum.

Allgemeine Informationen zum Zivilprozess finden Sie auf den Seiten der Justiz externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab