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Gefälschte oder unberechtigte Kostenrechnungen in Registersachen

Gefälschte oder unberechtigte Kostenrechnungen in Registersachen Betrüger nutzen Veröffentlichungen von Eintragungen im Handelsregister gerne, um anschließend dem Unternehmen eine vermeintliche Kostenrechnung des Amtsgerichts zuzuschicken. Es wird darauf hingewiesen, dass Rechnungen für Veröffentlichungen des Registergerichts ausschließlich durch das Amtsgericht Düren über die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm als Zahlungsempfängerin (Bankverbindung IBAN: DE84 4400 0000 0041 0015 09) erfolgen. Andere Zahlungsempfänger und -konten sind nicht zulässig. Es kommt auch vor, dass Betrüger den Abruf eines Registerauszugs in Rechnung stellen, gerne auch in Verbindung mit einer sog. Abo-Falle. Unser Hinweis dazu: Der Abruf von Daten aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder ist immer kostenfrei.

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