Die dort eingeworfene Post wird automatisch danach sortiert, ob sie vor oder nach 24.00 Uhr eingeworfen wurde.
Dies ist für Sie wichtig, falls Fristen eingehalten werden müssen. Beachten Sie bitte, dass bei Grundbuchsachen nicht der Eingang der Post beim Amtsgericht, sondern der Eingang beim Grundbuchamt maßgebend ist.